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Rechtliches

AGB XTservices.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

XTServices GmbH & Co. KG
Rathausgasse 20
71729 Erdmannhausen

1. Geltungsbereich und Grundlagen

(1) Sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen der XTServices GmbH & Co. KG erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

(2) Die AGB gelten als anerkannt, sobald der Auftraggeber unser Angebot annimmt oder unsere Leistungen in Anspruch nimmt.

2. Leistungsumfang und Vertragsgrundlagen

(1) Grundlage unserer Tätigkeit ist der Verwaltervertrag mit der jeweiligen Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) sowie die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus:

  • dem Verwaltervertrag,
  • diesen AGB,
  • gültigen Beschlüssen der WEG,
  • gesetzlichen Vorgaben, einschließlich WEG-Reform und zertifizierter Verwalter.

(3) Alle Angaben in Angeboten oder Unterlagen beruhen auf Informationen Dritter. Eine Haftung für deren Richtigkeit wird nicht übernommen.

3. Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Alle Unterlagen, Dokumente, Abrechnungen und Analysen sind ausschließlich für die jeweilige WEG bestimmt.

(2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn:

  • ein gesetzlicher Anspruch besteht, oder
  • die XTServices GmbH & Co. KG schriftlich zustimmt.

(3) Es gelten zusätzlich unsere Datenschutzbestimmungen nach DSGVO.

4. Tätigkeit für mehrere Gemeinschaften oder Eigentümer

Die XTServices GmbH & Co. KG ist berechtigt, gleichzeitig für mehrere WEGs, Eigentümer oder Vermieter tätig zu sein, sofern kein gesetzlicher Interessenkonflikt besteht.

5. Erweiterter Leistungsumfang und Zusatzleistungen

(1) Ändert sich der notwendige Verwaltungsumfang aufgrund gesetzlicher Änderungen, behördlicher Anforderungen oder WEG-Beschlüsse, bleibt der Vergütungsanspruch bestehen.

(2) Sonder- oder Zusatzleistungen werden gesondert abgerechnet. Als Sonderleistungen gelten insbesondere:

  • Organisation größerer Instandsetzungen und Sanierungen,
  • Schadenmanagement, einschließlich Versicherung, Gutachter und Rechtsanwalt,
  • gerichtliche Verfahren oder komplexe Rechtsfälle,
  • außerordentliche Eigentümerversammlungen,
  • erweiterte technische Objektbetreuung,
  • umfangreiche Mahn- und Inkassotätigkeiten.

(3) Der Auftraggeber wird über Mehrkosten vor Ausführung informiert.

6. Vergütung, Fälligkeit und Zahlungsverzug

(1) Die Vergütung richtet sich nach den Regelungen im Verwaltervertrag.

(2) Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu begleichen.

(3) Die WEG haftet als Gesamtschuldner; die interne Verteilung erfolgt nach dem gesetzlichen oder beschlossenen Kostenverteilungsschlüssel.

(4) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen nach gesetzlichen Vorschriften sowie Mahngebühren erhoben.

7. Eigentümerversammlungen, Beschlüsse und Unterlagen

(1) Eigentümerversammlungen werden von der XTServices GmbH & Co. KG organisiert oder im Einvernehmen mit der WEG terminiert.

(2) Findet eine Versammlung ohne die Teilnahme der XTServices GmbH & Co. KG statt, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich über Inhalte und Beschlüsse zu informieren.

(3) Wir haben Anspruch auf Zugang zu allen beschlussrelevanten Unterlagen sowie allen Dokumenten, die für die ordnungsgemäße Verwaltung erforderlich sind.

8. Haftung

(1) Für Schäden haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir ausschließlich für wesentliche Vertragspflichten; die Haftung ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für Auskünfte Dritter, insbesondere Handwerker, Gutachter oder Behörden, übernehmen wir keine Haftung.

(4) Die Verjährungsfrist für Schadensersatz beträgt 3 Jahre ab Anspruchsentstehung.

9. Vertragsdauer, Kündigung und Rückgabe von Unterlagen

(1) Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen ergeben sich aus dem Verwaltervertrag und den Regelungen des WEG (§ 26 ff.).

(2) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(3) Nach Vertragsende werden sämtliche gesetzlich relevanten Unterlagen fristgerecht an die WEG oder deren neuen Verwalter übergeben.

10. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz der XTServices GmbH & Co. KG, 71729 Erdmannhausen.

11. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Vorschrift.

Stand: 30.11.2025

XTServices GmbH & Co. KG – Verwaltung von Wohnungseigentum & Immobilien

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